1. Allgemein

  1. Diese allgemeinen Bedingungen gelten für alle Buchungen über Algarve Holidays. Wenn und soweit für Buchungen von bestimmten Ferienunterkünften andere Bedingungen gelten, haben diese anderen Bedingungen Vorrang.
  2. Der Mieter sollte sich bewusst sein, dass es sich bei den Ferienhäusern um Privateigentum handelt und sich in jedem Fall entsprechend verhalten.
  3. Unter dem Mietobjekt ist das betreffende Ferienhaus zu verstehen, gegebenenfalls einschließlich: Parkplatz, Garten, Schwimmbad, Tennisplatz, andere Gebäude einschließlich Gästehaus, Inventar, Werkzeug und alle (beweglichen) Güter, die zum betreffenden Ferienhaus und dem Gelände gehören.
  4. Unter Mieter ist die Person zu verstehen, die den Mietvertrag abschließt. Der Begriff „Mieter“ bezeichnet die Person, die den Mietvertrag abschließt.

2. Reservierung und Bezahlung

  1. Der Vermieter ist berechtigt, die angegebenen Preise zu ändern, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Buchung und dem gebuchten/reservierten Urlaub ein Zeitraum von 12 Monaten oder mehr verstrichen ist.
  2. Der Mietvertrag kommt zustande, sobald das Buchungsformular (via Internet) beim Vermieter eingegangen ist (oder die Buchung telefonisch erfolgt ist) und die Buchung vom Vermieter schriftlich bestätigt wurde, unter der auflösenden Bedingung, dass der Vermieter innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt des Buchungsformulars – aus welchem Grund auch immer – mitteilt, dass eine Anmietung in dem betreffenden Zeitraum nicht möglich ist. Wenn und soweit sich der Vermieter auf diese auflösende Bedingung beruft und der Mieter einen Schaden erleidet, schließt der Vermieter jede Haftung dafür aus, es sei denn, der Schaden ist die Folge von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit des Vermieters.
  3. Eine bestätigte Buchung ist endgültig und kann nicht widerrufen werden. Das Fernabsatzgesetz, insbesondere die darin vorgesehene Bedenkzeit von 14 Werktagen, gilt nicht für Reisen, die über das Internet durchgeführt werden. In diesem Gesetz wird eine Ausnahme für den Tourismussektor aufgrund der besonderen Art der erbrachten Dienstleistungen gemacht, in Anlehnung an die europäische Fernabsatzrichtlinie, die ebenfalls eine Ausnahme für Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung, Transport, Gaststättengewerbe und Freizeitaktivitäten vorsieht.
  4. Die Reservierungen laufen von Freitag bis Freitag, sofern nicht anders angegeben und vereinbart.
  5. Die angegebenen Mietpreise gelten für eine ganze Woche, sofern nichts anderes angegeben oder vereinbart wurde.
  6. Spätestens 14 Tage nach Erhalt der Bestätigung muss eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtmietpreises beim Vermieter eingehen, es sei denn, Vermieter und Mieter vereinbaren eine andere Regelung.
  7. Die restlichen 75 % des Mietpreises müssen spätestens 8 Wochen vor dem Aufenthalt auf das Konto des Vermieters überwiesen werden, es sei denn, der Vermieter und der Mieter vereinbaren eine andere Regelung.
  8. Wenn die Buchung (weniger als) 8 Wochen vor dem Aufenthalt erfolgt, muss der gesamte Mietpreis auf einmal bezahlt werden (per telefonischer Überweisung).
  9. Bei verspäteter Zahlung der fälligen Beträge gerät der Mieter automatisch in Verzug. Der Vermieter wird dann eine schriftliche Mahnung schicken. Wenn der geschuldete Betrag nicht innerhalb von 7 Tagen nach dem Datum der Mahnung im Besitz des Vermieters ist, gilt der Vertrag als gekündigt; in diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, Stornierungskosten gemäß Artikel 5 dieser Bedingungen zu berechnen.
  10. Nach vollständiger Bezahlung des Mietpreises erhält der Mieter ca. 3 Wochen vor Mietbeginn die Reiseunterlagen zu Hause oder per E-Mail mit einer Anfahrtsbeschreibung zum Ferienhaus, dem Namen und der Telefonnummer des Hausverwalters, den Code des Schlüsselschranks (falls zutreffend), sowie weiteren Vereinbarungen und Details.

3. Änderungen durch Mieter

  1. Möchte der Mieter den abgeschlossenen Mietvertrag ändern, so bedarf dies der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Ab und innerhalb von 4 Wochen vor der Anreise ist eine Änderung in keinem Fall mehr möglich. Der Vermieter kann Kosten für die Änderung einer bereits erfolgten Buchung in Rechnung stellen.
  2. Ändert der Mieter die Buchung innerhalb von 4 Wochen vor der Ankunft, gelten die Stornierungsbestimmungen von Artikel 5.

4. Änderungen durch den Vermieter

  1. Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag zu ändern, wenn schwerwiegende Umstände vorliegen, einschließlich solcher, die dazu führen, dass dem Vermieter die Erfüllung des Vertrages nicht zugemutet werden kann (z.B. Verkauf der Ferienunterkunft oder weil ein unvorhergesehenes Ereignis den Ort für die Vermietung ungeeignet macht), sowie den Vertrag aufgrund höherer Gewalt zu ändern. Dazu gehören auf jeden Fall Krieg, Streik, Naturkatastrophen, außergewöhnliche Witterungsverhältnisse, Tod des Eigentümers. In einem solchen Fall wird der Vermieter versuchen, dem Mieter einen anderen Standort von vergleichbarer Qualität und zu vergleichbarem Preis anzubieten, ohne seine Verpflichtung zu verletzen. Wenn kein anderer vergleichbarer Standort angeboten werden kann, wird der bereits gezahlte Mietpreis zurückerstattet. Der Vermieter haftet nicht für andere/zusätzliche und/oder verspätete Schäden, es sei denn, der Schaden ist die Folge von Vorsatz und/oder bewusster Fahrlässigkeit des Vermieters.

5. Stornierung

  1. Wenn der Mieter den Vertrag stornieren möchte, erstattet der Vermieter einen Teil oder die gesamte Mietsumme zurück, je nachdem, innerhalb welcher Frist die Stornierung erfolgt. Gegebenenfalls sollte der Mieter seine Rücktrittsversicherung in Anspruch nehmen.
  2. Der Mieter sollte per E-Mail (Vermieter) und Telefon (Hausverwaltung) kündigen.
  3. Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn der Mieter in Verzug ist und/oder in den in diesen allgemeinen Bedingungen beschriebenen Fällen.
  4. Im Falle einer Stornierung vor Ablauf von 8 Wochen vor Beginn des Aufenthalts schuldet der Mieter einen Betrag von 50 % des Gesamtmietpreises.
  5. Im Falle einer Stornierung innerhalb von 8 Wochen vor Beginn des Aufenthalts schuldet der Mieter den vollen Mietbetrag.
  6. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Aufenthalts wird die volle Miete fällig.

6. Reiseversicherung und Reiserücktrittsversicherung

  1. Der Mieter kann eine Reiseversicherung und/oder eine Reiserücktrittsversicherung über seinen eigenen Versicherungsagenten abschließen.

7. Zusätzliche Kosten

  1. Im Mietpreis sind, soweit nicht anders angegeben, die Kosten für Wasser und Strom enthalten, soweit diese einen normalen Verbrauch nicht übersteigen. Bei Langzeitvermietungen in der Winterzeit ist der Stromverbrauch ausgeschlossen und wird dem Mieter nach tatsächlichem Verbrauch in Rechnung gestellt. Vor Beginn des Mietzeitraums muss der Mieter eine Vorauszahlung für den Stromverbrauch leisten, die zu vereinbaren ist.

8. Ankunft und Abreise

  1. Der Standardanreisetag ist Freitag nach 15.00 Uhr, sofern mit dem Vermieter nichts anderes vereinbart wurde. Der Standardabreisetag ist ebenfalls der Freitag vor 10.00 Uhr, sofern nicht anders mit dem Vermieter vereinbart.

9. Anzahl der Personen

  1. Die vereinbarte maximale Personenzahl darf nicht überschritten werden, es sei denn, dies ist ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart worden; in diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, zusätzliche Kosten zu berechnen. Wenn ohne Erlaubnis des Vermieters mehr Personen als vereinbart übernachten, kommt der Mieter automatisch mit seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag in Verzug und wird schadenersatzpflichtig.
  2. Der Vermieter und der Mieter vereinbaren, dass der Schaden, der dem Vermieter durch einen Verstoß gegen die in Absatz 1 genannten Verbote entsteht, im Voraus mit 150 € pro Tag und Person für die über die zulässige Höchstzahl hinausgehende Personenzahl berechnet wird. Diese Bestimmung ist eine Strafklausel und gilt unbeschadet des Rechts des Vermieters, die Einhaltung der Bestimmungen und/oder (zusätzlichen) Schadenersatz jeglicher Art zu verlangen.

10. Endreinigung

  1. Wenn nicht anders vereinbart, ist die Endreinigung im Mietpreis enthalten. Bei der Abreise muss der Mieter die Wohnung einschließlich aller Außenbereiche wie Garten, (Dach-)Terrasse, Balkon und Küche aufgeräumt und sauber hinterlassen und Handtücher und Bettwäsche im Flur deponieren. Hausmüll, leere Flaschen usw. müssen in den Containern entlang der öffentlichen Straße entsorgt werden, andernfalls ist der Eigentümer oder Hausverwalter berechtigt, einen Teil des Pfands als zusätzliche Reinigungskosten einzubehalten.

11. Kaution

  1. In jedem Fall ist eine Kaution zu hinterlegen, die bei Abreise innerhalb von 14 Tagen nach Abzug der vom Mieter verursachten Nebenkosten oder Schäden (z.B. Reinigungskosten, Kosten für Bruch, Beschädigungen) zurückerstattet wird. Die Höhe der Kaution wird im Mietvertrag festgelegt.

12. Schwimmbaden (Casa as Videiras, Sol Poente und Praia dos Aveiros).

  1. Schwimmbäder können im Allgemeinen das ganze Jahr über genutzt werden. In Casa as Videiras und Sol Poente kann das Schwimmbad auf Anfrage und gegen Bezahlung beheizt werden.
  2. Kinder unter 14 Jahren dürfen das Schwimmbad nur unter Aufsicht von Erwachsenen benutzen, wobei das Tragen einer Schwimmweste für das Kind/die Kinder obligatorisch ist. Weder der Vermieter noch der Eigentümer sind für Unfälle in Schwimmbädern haftbar.

13. Haustiere

  1. Haustiere sind nur in begrenztem Umfang und in jedem Fall nur auf besondere Anfrage erlaubt.

14. Weitere

  1. Das Rauchen ist in den Ferienhäusern nicht gestattet.
  2. Wenn es in der Ferienwohnung eine Hausordnung gibt, muss der Mieter die Bestimmungen dieser Hausordnung ausnahmslos einhalten. Ein Exemplar der Hausordnung, die speziell für dieses Ferienhaus gilt, muss im Ferienhaus vorhanden sein. Die Hausordnung ist Bestandteil des abgeschlossenen Vertrags und der allgemeinen Bedingungen.
  3. Mieter, die eine solche Belästigung verursachen oder verursachen können, dass ein ordnungsgemäßer Aufenthalt im Ferienhaus stark behindert wird oder behindert werden kann, können vom Vermieter oder dem Hausverwalter vom (weiteren) Aufenthalt ausgeschlossen werden, wenn dem Vermieter die Erfüllung des Vertrages nicht zugemutet werden kann. Alle sich daraus ergebenden Kosten gehen zu Lasten des/der Mieter(s), wenn und soweit ihm/ihr die Folgen der Belästigung oder Störung zuzurechnen sind.

 15. Entschädigung

  1. Wenn durch und/oder während des Aufenthalts des Mieters Schäden jeglicher Art und jeglichen Umfangs an der Ferienwohnung entstehen, ist der Mieter verpflichtet, diese Schäden und eventuelle weitere Schäden an den Eigentümer zu zahlen.
  2. Wenn durch oder während des Aufenthalts des Mieters in der Ferienwohnung Schäden an Dritten verursacht werden, für die der Vermieter haftbar gemacht wird und in deren Zusammenhang der Vermieter schadensersatzpflichtig ist, stellt der Mieter den Vermieter von diesen Verpflichtungen frei, abweichend von den Bestimmungen in Absatz 1 dieses Artikels.

16. Haftung

1. Der Vermieter übernimmt – außer im Falle grober Fahrlässigkeit des Vermieters – keine Haftung für Schäden (gleich welcher Art), die der Mieter durch und/oder im Zusammenhang mit seinem Aufenthalt im Ferienhaus erleidet.

2. Ist der Vermieter aus irgendeinem Grund schadensersatzpflichtig, so ist die Höhe des zu leistenden Schadensersatzes auf die Höhe des Mietpreises begrenzt, es sei denn, der Schaden ist auf eine vorsätzliche Handlung oder Unterlassung oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters zurückzuführen.

3. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für:

a) Fotos, Prospekte und sonstiges Informationsmaterial, soweit sie unter der Verantwortung Dritter veröffentlicht worden sind.

b) offensichtliche Fehler oder Irrtümer auf der Website oder andere Mitteilungen.

c) Der Vermieter kann das Funktionieren von Wifi, Internetverbindung nicht garantieren, auch wenn angegeben ist, dass es in oder in der Nähe eines Ferienhauses vorhanden ist. Das Fehlen oder Nichtfunktionieren einer Internetverbindung / WIFI kann dem Vermieter nicht vorgeworfen werden.

4. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass Schäden an einer Ferienwohnung, die während des Aufenthalts verursacht werden, dem Mieter zugerechnet werden, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird. Der Vermieter legt hiermit fest, dass der Mieter verpflichtet ist, dem Eigentümer alle am Ferienhaus verursachten Schäden zu erstatten. Der Mieter ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und diese dem Vermieter auf Verlangen zuzusenden.

5. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die sich aus Abweichungen im Mietobjekt oder Unannehmlichkeiten vor Ort ergeben, es sei denn, diese Abweichungen oder Unannehmlichkeiten betreffen den wesentlichen Inhalt des Mietvertrags; in diesem Fall ist der Schaden auf den unmittelbaren Schaden beschränkt. Jegliche Form von Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftung des Vermieters ist im Übrigen stets auf die Mietsumme beschränkt.

6. Bauarbeiten. Das vom Mieter gemietete Ferienhaus befindet sich in einer bestehenden Siedlung, in der grundsätzlich keine baulichen Belästigungen zu erwarten sind. Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung oder Haftung im Falle von neuen Initiativen, geänderten Plänen und oder Renovierungen von umliegenden Grundstücken, die den Mieter dennoch belästigen. Der Vermieter übernimmt auch keine Haftung für Ausfälle und Störungen der Strom-, Gas- und Wasserversorgung.

17. Zinsen und Inkassokosten

1. Ein Mieter, der eine finanzielle Verpflichtung gegenüber dem Vermieter nicht rechtzeitig erfüllt hat, schuldet Zinsen auf die Hauptsumme in Höhe von 1 % für jeden Monat oder Teil eines Monats. Außerdem ist er verpflichtet, alle außergerichtlichen Inkassokosten zu zahlen, mindestens jedoch 50 €.

18. Beanstandungen

1. Beanstandungen während des Aufenthaltes sind innerhalb von 24 Stunden schriftlich oder in anderer geeigneter Form dem Vermieter oder dem Hausverwalter mitzuteilen, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können. Wird die Reklamation nicht zufriedenstellend beantwortet, sollte der Mieter die Reklamation spätestens 4 Wochen nach seiner Rückkehr in das Land seines Wohnsitzes schriftlich und unter Angabe aller relevanten Details an den Vermieter richten.

2. Hält der Mieter die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Frist nicht ein, so verwirkt er seinen Anspruch auf Entschädigung, sofern ein solcher Anspruch bereits bestehen sollte.

19. Wahl des Rechts

1. Für alle Streitigkeiten mit dem Vermieter gilt das niederländische Recht. Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 17 können Streitigkeiten vor dem zuständigen Gericht ausgetragen werden.